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Alle Informationen aktuell noch ohne rechtliche Gewähr!

Win-win in der Nachbarschaft seit Juni 2026 möglich!

Verdoppeln Sie Ihren Einspeiseerlös! 
Helfen Sie Ihrem Nachbar seine Stromkosten um 30 bis 40 % zu reduzieren!

Teilen Sie Ihren Solarstrom einfach mit Ihrer Nachbarschaft – das ist seit Juni 2026 gesetzlich in Deutschland möglich.

Zugegeben: Die regulatorischen Hürden im Hintergrund sind neu und klingen erst einmal bürokratisch. Aber genau hier kommen wir ins Spiel: Unser Portal wird Ihnen alle Hürden abnehmen, beantwortet schon jetzt Ihre Fragen und führt Sie Schritt für Schritt zum Ziel. Einmal eingerichtet, läuft Ihr Energy Sharing über Jahre vollautomatisch und wirft dauerhaft Gewinn ab.

Das Beste für Anlagenbetreiber: Für PV-Anlagen bis 30 kWp gilt eine vollständige Einkommen- und Umsatzsteuerbefreiung – und das gilt erfreulicherweise auch für Ihre Einnahmen aus dem Energy Sharing!

Das Prinzip ist denkbar einfach: Sie erhalten deutlich mehr für Ihren ökologisch sauberen Stromüberschuss, und Ihr Nachbar zahlt pro Kilowattstunde weit weniger als bei seinem klassischen Stromversorger.

Bis dieses Gesetz in starkem Maß zum Einsatz kommen wird, wird es bis 2027 dauern. Sie sollten jedoch JETZT mit den Vorbereitungen beginnen. 

Schritt 1: Sie tragen sich in unserer Anbieter- oder Abnehmer-Datenbank unverbindlich ein

Schritt 2: Sie beantragen den erforderlichen digitalen Stromzähler, hier kann es 4 Monate dauern, bis der Zähler verbaut wird.

Schritt 3: Sie beantragen Opt-in für die viertelstündige Erfassung 

Schritt 4: Vertrag mit dem Nachbarn

Schritt 5: Betreiber informieren

  Abnehmer

  • Meldung an den Messstellenbetreiber: Sie müssen die Teilnahme am Energy Sharing Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber (meist der örtliche Netzbetreiber) melden.

  Erzeuger

  • Netzbetreiber informieren: Er muss dem Verteilnetzbetreiber mitteilen, dass er nun Strom im Rahmen des Energy Sharings an Sie liefert.

  • Registrierung anpassen: Eventuell sind Aktualisierungen im Marktstammdatenregister notwendig. 

Was kann mir das im Jahr bringen?
Rechnen Sie selbst

Energy Sharing Rechner – Fair-Share Modell

Energy Sharing Berechnung

Anbieter und Nachbar
Position Anbieter (Mit PV) Nachbar (Abnehmer)

Hinweis: Die Stromsteuer beträgt 2,05 ct/kWh und entfällt auf die Sharingmenge für den Anbieter. Durch den gewählten Sharingpreis von 22,5 ct/kWh wird der finanzielle Vorteil fast exakt geteilt – mit einem leichten, fairen Bonus für den Anlagenbetreiber.

Wir machen es Ihnen leicht:

Wir beraten Sie schon jetzt unabhängig, führen passende Sharing-Partner in der Nachbarschaft zusammen und arbeiten an der Lösung der größten Herausforderung für Sie: die rechtssichere, viertelstündliche Abrechnung. Schauen Sie sich in naher Zukunft unsere maßgeschneiderten Software-Lösungen unter „Services“ an – die geringen Setup-Kosten werden sich meist schon nach wenigen Wochen komplett amortisiert haben!

Gesetzeslage zum Energy Sharing in 10 Sätzen:

Seit dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland gesetzlich erlaubt durch den neuen § 42c EnWG (Energiewirtschaftsgesetz).

Energy Sharing ermöglicht erstmals die gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem Solar- oder Windstrom über das öffentliche Netz zwischen Erzeugern und Verbrauchern in derselben Region.

Abnehmer müssen Smart Meter mit Viertelstundentakt-Messung verwenden, um Erzeugung und Verbrauch korrekt abzurechnen.

Mehr…

Es handelt sich um ein Teilversorgungsmodell: Energy Sharing deckt nur den Teil des Strombedarfs ab, der zeitgleich  erzeugt oder zwischengespeichert wurde – für Reststrom bleibt ein separater Liefervertrag erforderlich.

Ab Juni 2026 ist Energy Sharing nur innerhalb eines Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers möglich, ab Juni 2028 auch in benachbarten Netzgebieten.

Beim Energy Sharing gilt ein 2-Vertragsmodell: (1) Liefervertrag zwischen Betreiber und Abnehmer, (2) Vertrag zur  gemeinsamen Nutzung (regelt Energiemengen, Verteilungsschlüssel,  Vergütung).

Nur die Stromsteuer (2,05 ct/kWh) entfällt bei Anlagen bis 2 MW mit Abstand ≤4,5 km – alle anderen Netzentgelte  und Abgaben bleiben vollständig bestehen (keine staatliche Förderung wie in Österreich).

Teilnahmeberechtigt sind: Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Bürgerenergiegemeinschaften und landwirtschaftliche Betriebe – keine Industrie.

Energy Sharing ist kein vollständiges Versorgungsmodell und unterliegt abgesenkten Lieferantenpflichten für Haushalte bis 30 kW installierter Leistung (bzw. Mehrparteienhäuser bis 100 kW).

Praktische Umsetzung erst 2027 realistisch, da technische Systeme, Smart-Meter-Rollout und Prozesse noch im Aufbau sind.

er den erweiterten Text ein.

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