Technische Anforderung
Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den technischen Anforderungen des Energy-sharing.
Zum Beispiel Smart Meter
Warum ist der Smart Meter Pflicht für Energiegemeinschaften?
In einer Energiegemeinschaft erzeugen das eine Mitglied Strom (z. B. mit einer PV-Anlage) und das andere verbraucht ihn. Damit die Zuordnung korrekt funktioniert — wer wann wie viel Strom aus der Gemeinschaft bezogen und wer wie viel eingespeist hat — braucht es eine präzise, zeitaufgelöste Messung.
Der Smart Meter liefert genau das:
- Viertelstundenmessung: Verbrauch und Erzeugung werden alle 15 Minuten erfasst (96 Datenpunkte pro Tag)
- Bidirektionale Messung: Sowohl Bezug als auch Einspeisung werden getrennt gemessen
- Automatische Datenübermittlung: Die Messwerte werden an den Netzbetreiber übertragen und über die EDA-Plattform (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch) für die Gemeinschaftsabrechnung bereitgestellt
Ohne Smart Meter gibt es keine Viertelstundenwerte. Ohne Viertelstundenwerte gibt es keine Energiezuordnung. Ohne Zuordnung — kein Energiegemeinschaftsbetrieb.
Was ist das Opt-In?
Das Opt-In ist die aktive Zustimmung zur Speicherung und Übermittlung der Viertelstundenwerte durch den Netzbetreiber. Seit der Installation des Smart Meters werden standardmäßig nur Tageswerte (oder gar nur Monats-/Jahreswerte) übertragen. Für Energiegemeinschaften ist die feinere Auflösung in Viertelstundenwerten zwingend erforderlich.
Wie das Opt-In aktivieren?
Alle Mitglieder der Energiegemeinschaft — sowohl Erzeuger als auch Verbraucher. Jedes Mitglied muss bei seinem zuständigen Netzbetreiber die Viertelstundenmessung aktivieren lassen.
Wie funktioniert die Aktivierung?
Die Aktivierung erfolgt bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber:
Quelle:https://www.smartmeter-portal.at/energiegemeinschaften/smart-meter/
Der richtige Smart Meter
Achtung!
Die 3 Zählertypen im Check
1. Moderne Messeinrichtung (mME) – Nicht kompatibel
Was es ist: Das ist die digitale Standard-Blackbox, die seit einigen Jahren als Ersatz für die alten Ferraris-Zähler (mit der drehenden Scheibe) eingebaut wird.
Das Problem: Sie hat keine Kommunikationseinheit. Sie speichert die Daten zwar digital, sendet sie aber nicht. Für das Energy Sharing ist sie nutzlos, da der Netzbetreiber die Daten nicht viertelstündlich auslesen kann.
2. Intelligentes Messsystem (iMSys) – Kompatibel
Was es ist: Das ist die Kombination aus einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem sogenannten Smart-Meter-Gateway (SMGW). Das Gateway ist die Kommunikationseinheit, die die Daten sicher verschlüsselt an den Netzbetreiber überträgt.
Status fürs Sharing: Ja, diese sind kompatibel. Sie zeichnen den Verbrauch im 15-Minuten-Takt auf und übermitteln ihn.
3. RLM-Zähler (Registrierende Leistungsmessung) – Kompatibel
Was es ist: Diese Zähler finden sich vor allem bei Gewerbebetrieben oder Großverbrauchern (ab ca. 100.000 kWh/Jahr). Sie messen ohnehin schon immer im 15-Minuten-Takt und senden per Mobilfunk oder Festnetz.
Status fürs Sharing: Ja, voll kompatibel.
Frage nach dem Verbrauch / der Anlage:
Handelt es sich um einen Großverbraucher/Gewerbe mit über 100.000 kWh Jahresverbrauch oder eine PV-Anlage über 25 kWp mit RLM-Messung?“ Wenn Ja, kompatibel.
Frage nach den LEDs / Zusatzboxen (Das optische Kriterium):
Ein reines iMSys (Smart Meter) unterscheidet sich von der mME durch das aufgesetzte oder daneben hängende Gateway.
Besitzt Ihr Zähler eine separate Kommunikationseinheit (ein Zusatzgerät mit mehreren blinkenden LED-Leuchten wie 'Power', 'Internet', 'SMGW')?“ oder „Ist auf dem Zähler ein Siegel des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zu sehen?“ Wenn Ja, iMSys vorhanden
Woran erkenne ich ein Gerät?
Das BSI-Siegel: Jedes Smart-Meter-Gateway (ob separat oder integriert) muss ein holografisches Sicherheits-Siegel des BSI auf dem Gehäuse haben.
Mehrere LEDs direkt auf dem Zähler: Während normale digitale Zähler oft nur eine einzige rote Impuls-LED haben, besitzen integrierte Smart Meter eine ganze Reihe von beschrifteten Status-LEDs (z. B. Power, WAN, NET, SMGW) direkt auf der Vorderseite des Hauptgeräts.
Achten Sie auf ein separates Kästchen mit LED-Leuchten über Ihrem Zähler ODER auf eine Reihe von mehreren Status-LEDs (beschriftet mit WAN/SMGW/Netz) direkt auf der Vorderseite Ihres digitalen Zählers.
Kein geeigneter Zähler, was tun?
Dank des neuen Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) hat jeder Verbraucher in Deutschland ein gesetzliches Recht auf den Einbau eines intelligenten Messsystems.
Hier ist der genaue Fahrplan, den Sie Ihren Nutzern auf der Plattform als Lösung anbieten können:
1. Das Recht auf "vorgezogenen Einbau" nutzen
Der reguläre, flächendeckende Rollout der Zähler durch die Netzbetreiber zieht sich oft über Jahre hin. Ein Nutzer muss aber nicht warten, bis er zufällig an der Reihe ist.
Die Regelung: Nach § 34 MsbG kann jeder Anschlussnutzer (Mieter oder Eigentümer) sowie jeder Anlagenbetreiber (PV-Besitzer) den Einbau eines intelligenten Messsystems bei seinem grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB – das ist in 95 % der Fälle der örtliche Verteilnetzbetreiber) verlangen.
Die Frist: Sobald dieser Antrag eingegangen ist, ist der Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, den Zähler innerhalb von vier Monaten einzubauen.
2. Der smarte "Workaround": Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB)
Wenn der örtliche Netzbetreiber trödelt, die Frist verstreichen lässt oder sich querstellt, gibt es eine extrem schnelle Alternative: Der Wechsel des Zählerbetreibers.
Genau wie den Stromanbieter kann man in Deutschland auch den Zähleranbieter frei wählen. Unternehmen wie Discovergy, Commetering oder andere wettbewerbliche Messstellenbetreiber haben sich darauf spezialisiert, iMSys-Zähler auf Wunsch des Kunden kurzfristig und unabhängig vom trägen Netzbetreiber zu installieren.
3. Wer trägt die Kosten?
Seit der gesetzlichen Neuregelung sind die Kosten für die Verbraucher stark gedeckelt:
Die Einbaukosten: Für den eigentlichen Einbau (Zählertausch) dürfen dem Endkunden in der Regel keine extra Kosten in Rechnung gestellt werden, sofern der Zählerschrank den aktuellen technischen Richtlinien entspricht.
Die jährlichen Gebühren: Die laufenden Kosten für ein iMSys sind gesetzlich streng nach Verbrauch und Anlagengröße gedeckelt (Preisobergrenzen, kurz POG). Für normale Haushalte liegen diese gedeckelten Kosten oft bei maximal 20 Euro pro Jahr – also exakt so viel, wie auch für eine herkömmliche, nicht-kommunikative moderne Messeinrichtung (mME) fällig wird. Der Nutzer zahlt also meistens keinen Aufpreis für die intelligente Technik.
Quelle: diverse, Gemini
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