Energie-
partnerschaft
Darf ich nur einen Partner Abnehmer haben?
Nein, absolut nicht! Das ist sogar einer der ganz großen Vorteile des neuen Energy Sharings.
Für PV-Anlagen bis 30 kWp gilt eine vollständige Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbefreiung – auch für Einnahmen aus Energy Sharing!
Sie sind keineswegs darauf beschränkt, Ihren Solarstrom nur mit einer einzigen Person zu teilen. Sie können sich mit mehreren Nachbarn, Freunden oder lokalen Betrieben in Ihrer Umgebung zu einer sogenannten Stromgemeinschaft zusammenschließen.
Hier sind die wichtigsten Punkte dazu, wie das in der Praxis funktioniert:
Kann ich mehrere Anbieter haben?
Ja, im Prinzip. Sie können von der Gemeinschaft profitieren, auch wenn diese den Strom aus verschiedenen PV-Anlagen zusammenschaltet. Allerdings ist dies aktuell noch etwas Zukunftsmusik, da hier noch komplexe Berechnungen zugrunde liegen.
Die Plattform beabsichtigt mittelfristig als Service die mathematische Aufteilung im Hintergrund übernehmen zu können.
